SIE SIND GESETZLICH VERSICHERT?
Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten
nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung (PZV) erstattet zu bekommen. Besonders für Kinder sind diese meist relativ günstig.
Um für Ihren individuellen Versicherungsbedarf den passenden Anbieter zu finden, gebe ich Ihnen gerne einen aktuellen Vergleich der Privaten Zusatzversicherungen.
SIE SIND PRIVAT VERSICHERT?
Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten die homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker. Allerdings kann der Erstattungsrahmen der Privaten Versicherung sehr variieren.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt noch aus dem Jahr 1985 und ist nicht bindend für Heilpraktiker. Der hohe zeitliche Aufwand einer homöopathischen Behandlung wird hier leider nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sind die Honorarsätze (insbesondere bei der Erstanamnese) oft höher angesetzt. Dies kann - je nach Versicherungsvertrag - bedeuten, dass Patienten trotz privater Krankenversicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen haben.
Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die entsprechende Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.
Vorbemerkung
Die Begriffe „Homöopathie“ oder „Klassische Homöopathie“ sind leider nicht geschützt.
Heilpraktiker können dieses Heilverfahren ohne besonderen Aus- und Fortbildungsnachweis in die Liste ihrer Behandlungsmethoden aufnehmen.
Im Gegensatz dazu habe ich mich als qualifizierte Homöopathin nach den Kriterien des „Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.“ (BKHD) zu den hohen Standards des BKHD in Aus- und Weiterbildung verpflichtet.
Damit biete ich Ihnen ein hohes Maß an Kompetenz, Wissen und ganzen 19 Jahren Praxiserfahrung in der Behandlung Ihrer Beschwerden an.
Eine kunstgerechte, erfolgreiche Behandlung nach den Regeln der Klassischen Homöopathie erfordert viel Zeit-u. Arbeitsaufwand. Sie als Patient nehmen nur die Zeit in der Praxis wahr. Dies sind für die Erstanamnese einer chronischen, konstitutionellen Behandlung zwischen 1 ½ – 2 ½ Stunden. Die anschließende, zum Teil mehrstündige Analyse und Mittelausarbeitung findet im für Sie Verborgenen statt.
Eine Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wird diesem großem Arbeitsaufwand nicht gerecht. Die darin festgelegten Gebührensätze stammen noch aus dem Jahr 1985 und bilden nicht die kompetente und sorgfältige Arbeit eines qualifizierten Homöopathen ab.
Deshalb sind meine Honorarsätze höher angesetzt.
Durch die mit anderen Therapien vergleichsweise langen Terminintervalle bleiben jedoch die Kosten der homöopathischen Therapie kalkulierbar.
Die genaue Kosten für eine Behandlung bespreche ich gerne in einem Informationsgespräch mit Ihnen.