SIE SIND GESETZLICH VERSICHERT?

Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten
nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Krankenzusatzversicherung (PZV) erstattet zu bekommen. Besonders für Kinder sind diese meist relativ günstig.
Um für Ihren individuellen Versicherungsbedarf den passenden Anbieter zu finden, gebe ich Ihnen gerne einen aktuellen Vergleich der Privaten Zusatzversicherungen.

SIE SIND PRIVAT VERSICHERT?

Die meisten Privaten Krankenversicherungen erstatten die homöopathische Behandlung beim Heilpraktiker. Allerdings kann der Erstattungsrahmen der Privaten Versicherung sehr variieren.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) stammt noch aus dem Jahr 1985 und ist nicht bindend für Heilpraktiker. Der hohe zeitliche Aufwand einer homöopathischen Behandlung wird hier leider nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund sind die Honorarsätze (insbesondere bei der Erstanamnese) oft höher angesetzt. Dies kann - je nach Versicherungsvertrag - bedeuten, dass Patienten trotz privater Krankenversicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen haben.

Unabhängig von der Höhe der Erstattung durch die entsprechende Kasse ist die Begleichung meiner Rechnung in vollem Umfang erforderlich.